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Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Eltern, die sich in Trennung oder Scheidung befinden, stehen vor der Herausforderung, trotz aller Veränderungen gemeinsam für ihr Kind da zu sein – als Elternpaar, auch wenn die Paarbeziehung endet. 

Das Gesetz sieht vor, dass Eltern im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist kein Hindernis, sondern eine Chance. 

Was die Elternberatung bietet …

  • Orientierung in einer rechtlich und emotional belastenden Situation
  • Raum, um die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen
  • Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Kommunikations- und Kooperationsmodelle
  • Klarheit über Rollen, Aufgaben und Grenzen im getrennte Zusammenleben

 

Eltern bleiben – auch nach der Trennung

Kinder brauchen beide Elternteile. Im systemischen Blick auf die Familie werden Zusammenhänge sichtbar, die helfen, neue Wege zu finden – Wege, die nicht trotz, sondern wegen der Veränderung entstehen können. 

Das Ziel ist eine stabile Elternkooperation, die den Kindern Sicherheit gibt und die Eltern entlastet.