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... Nähe braucht Zeit - und einen sicheren Anfang ...

Erinnerungskontakte (ERIK) sind eine gerichtliche Kindesschutzmaßnahme, um bei hartnäckiger Kontaktverweigerung älterer Kinder einen vollständigen Abbruch zum Elternteil zu verhindern. 

Diese finden 2 – 4 Mal jährlich statt und brauchen einen sicheren und behutsamen Rahmen. 

Themen im Bereich ERIK sind …

  • Gerichtlich begleitete Kontaktaufnahme
  • Wiederanbahnung von Kontakt nach längerer Abwesenheit
  • Aufbau von Vertrauen zwischen Elternteil und Kind
  • Schutz und Stabilität für das Kind im Mittelpunkt
  • Begleitung von emotionalen Belastungen auf beiden Seiten 

Der Prozess folgt einem klaren, methodisch aufgebauten Rahmen und ist immer am Wohl des Kindes orientiert. Jede Begegnung wird sorgfältig vor- und nachbereitet, um Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. 

Das Ziel ist, Schritt für Schritt eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung wiederherzustellen, die dem Kind Stabilität und Verlässlichkeit schenkt.