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Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich verpflichtet, Elternberatung in Anspruch zu nehmen. Bei strittiger Scheidung besteht diese Verpflichtung nicht, kann durch das Pflegschaftsgericht aber auferlegt werden.

Bei dieser Art der Beratung werden Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten.

Die Elternberatung dient vorrangig dem Kindeswohl und berücksichtigt weiter die Meinung des Kindes, das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern und das Recht auf Partizipation. Das Kindeswohl hebt besonders das Recht des Kindes auf Fürsorge, Geborgenheit und Schutz der körperlichen und seelischen Integrität hervor.

Durch die Scheidung / Trennung der Eltern ergeben sich für Kinder oft ganz neue Umstände und Lebenssituationen. Oftmals verändert sich nicht nur die Wohnsituation. So ist es in dieser Situation besonders wichtig, den Bedürfnissen, Wünschen, Ängsten und Nöten der Kinder besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Kinder reagieren unterschiedlich auf diese Veränderungen und brauchen daher auch unterschiedliche Angebote, um damit umgehen zu lernen. Trauer, Wut, Verzweiflung oder Hilflosigkeit sollen im Alltag des Kindes Platz haben, auch wenn durch die räumliche Trennung der Eltern beim Kind vielleicht sogar eine Form von Entspannung eingetreten ist. Oft kämpfen Kinder auch mit Schuldgefühlen oder haben Angst einen Elternteil zu verlieren.

Gemeinsam beleuchten wir die Situation ihres Kindes / ihrer Kinder und sehen uns an, welche Strategien und Reaktionen es auf Ihre Scheidung von Kindesseite gibt und was Ihr Kind / Ihre Kinder tun (können), um das seelische Gleichgewicht wieder zu erlangen und wie Sie es / sie als Eltern dabei unterstützen können.

Im Vorfeld der Elternberatung biete ich Ihnen die Möglichkeit eines ausführlichen Telefongesprächs, wo wir über die aktuelle Lebens- und Wohnsituation, sowie über das für Sie beste Format der Elternberatung sprechen. Ich gehe auf Ihre Situation ein und wir vereinbaren den für sie günstigsten örtlichen, zeitlichen und formalen Rahmen, um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen.

Als eingetragene Elternberaterin unterliege ich der Schweigepflicht über alle mir aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände. Ihre ganz persönliche Geschichte behandle ich selbstverständlich vertraulich und mit höchster Diskretion.